Gartenabfall
Gartenabfall entsteht bei der Pflege und Gestaltung von Gärten, Grünanlagen oder Außenflächen. Es handelt sich um biologisch abbaubare Abfälle aus Pflanzenrückständen. Bei Haushaltsauflösungen fällt Gartenabfall typischerweise an Balkonen oder beim Vorgarten an.
Was gehört dazu
- Rasenschnitt
- Laub
- Äste und Zweige (max. 10 cm Durchmesser)
- Strauchschnitt, Heckenrückschnitt
- Pflanzenreste (ohne Topf)
- Wurzeln (ohne Erde)
- Fallobst (kleine Mengen)
- Blumen und Grünabfälle
Was gehört nicht dazu
- Erde und Erdreste
- Steine, Kies, Sand
- Baumstämme mit Erde
- Sperrmüll
- Kunststoffsäcke
- Behandeltes Holz
- Tierkadaver
- Sondermüll, Öle, Lacke
Hinweis: Gartenabfälle müssen frei von Fremdstoffen sein. Keine Erde, Steine oder Bauschutt. Äste müssen zerkleinert sein (max. 10 cm Durchmesser, 1,5 m Länge).
Weitere Abfallarten
Alle Kategorien, die bei einer Haushaltsauflösung anfallen können.