FAQ · Abfallarten

A1–A3 Holz

A1–A3 Holz umfasst sauberes, naturbelassenes oder wenig behandeltes Holz. A1-Holz ist sauberes, unbehandeltes Holz ohne Verunreinigungen. A2–A3 Holz bezieht sich auf behandeltes Holz mit geringfügigen Beschichtungen, z.B. Möbelstücke, die geleimt oder lackiert sind – ohne gefährliche oder umweltschädliche Substanzen.

A1–A3 Holz – fachgerechte Entsorgung bei Entrümpelung

Was gehört dazu

  • Unbehandeltes Massivholz
  • Naturbelassene Möbel
  • Paletten (unbehandelt)
  • Holzkisten und Obstkisten
  • Verleimtes Holz (Sperrholz, Leimholzplatten)
  • Spanplatten und MDF-Platten
  • Innentüren (unlackiert)
  • Holzfußböden, Parkett, Laminat
  • Deckenpaneele (unlackiert)
  • Profilbretter
  • Bauholz

Was gehört nicht dazu

  • A4-Holz (lackiert, imprägniert, druckbehandelt)
  • Holz mit Schadstoffen
  • Fensterrahmen mit Beschichtungen
  • Außentüren (oft behandelt)
  • Bahnschwellen und Telegrafenmasten
  • Stark verschmutztes oder kontaminiertes Holz

Hinweis: Holz, das lackiert, imprägniert oder mit Schadstoffen behandelt wurde, gehört nicht in diese Kategorie und wird als A4-Holz oder Sondermüll entsorgt.

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