A1–A3 Holz
A1–A3 Holz umfasst sauberes, naturbelassenes oder wenig behandeltes Holz. A1-Holz ist sauberes, unbehandeltes Holz ohne Verunreinigungen. A2–A3 Holz bezieht sich auf behandeltes Holz mit geringfügigen Beschichtungen, z.B. Möbelstücke, die geleimt oder lackiert sind – ohne gefährliche oder umweltschädliche Substanzen.
Was gehört dazu
- Unbehandeltes Massivholz
- Naturbelassene Möbel
- Paletten (unbehandelt)
- Holzkisten und Obstkisten
- Verleimtes Holz (Sperrholz, Leimholzplatten)
- Spanplatten und MDF-Platten
- Innentüren (unlackiert)
- Holzfußböden, Parkett, Laminat
- Deckenpaneele (unlackiert)
- Profilbretter
- Bauholz
Was gehört nicht dazu
- A4-Holz (lackiert, imprägniert, druckbehandelt)
- Holz mit Schadstoffen
- Fensterrahmen mit Beschichtungen
- Außentüren (oft behandelt)
- Bahnschwellen und Telegrafenmasten
- Stark verschmutztes oder kontaminiertes Holz
Hinweis: Holz, das lackiert, imprägniert oder mit Schadstoffen behandelt wurde, gehört nicht in diese Kategorie und wird als A4-Holz oder Sondermüll entsorgt.
Weitere Abfallarten
Alle Kategorien, die bei einer Haushaltsauflösung anfallen können.