A1-A3 Holz

A1-A3 Holz

A1-A3 Holz umfasst sauberes, naturbelassenes oder wenig behandeltes Holz, das recycelbar ist. Bei der Entsorgung ist es wichtig zu unterscheiden, um welche Art von Holz es sich handelt. Holzabfälle werden in die Altholzkategorien A1, A2, A3 und A4 eingeteilt. A1-Holz umfasst sauberes, unbehandeltes Holz ohne Verunreinigungen. A2-A3 Holz bezieht sich auf behandeltes Holz mit geringfügigen Beschichtungen z.B. Möbelstücke, die geleimt oder lackiert sind. Diese Kategorie bezieht sich auf Holz, das keine gefährlichen oder umweltschädlichen Substanzen wie Lacke, Farben oder Imprägnierungen enthält.

Das nehmen wir mit

  • Möbel
  • Holz Stühle und Tische
  • Spanplatten
  • Paletten
  • behandeltes Holz
  • Holzfußböden, Parkett, Laminat
  • Deckenpaneele
  • Innentüren
  • Kisten
  • Profilbretter
  • unbehandeltes Holz
  • Verleimtes Holz
  • beschichtetes Holz wie Leimholzplatten

Das darf rein

  • Unbehandeltes Massivholz
  • Naturbelassene Möbel
  • Paletten (unbehandelt)
  • Holzkisten und Obstkisten
  • Verleimtes Holz (z.B. Sperrholz, Leimholzplatten)
  • Spanplatten und MDF-Platten
  • Innentüren (unlackiert)
  • Holzfußböden, Parkett, Laminat
  • Deckenpaneele (unlackiert)
  • Profilbretter
  • Bauholz

Das darf nicht rein

  • A4-Holz (lackiert, imprägniert, druckbehandelt)
  • Holz mit Schadstoffen oder Chemikalien
  • Fensterrahmen mit Beschichtungen
  • Außentüren (oft behandelt)
  • Bahnschwellen und Telegrafenmasten
  • Holz mit Asbest-Rückständen
  • Stark verschmutztes oder kontaminiertes Holz
Diese Abfallart ist nicht für den RümpelBag geeignet!
falschfüllung rümpelbag