A4 Holz
A4-Holz umfasst Holzarten, die chemisch behandelt oder imprägniert wurden, um sie widerstandsfähiger gegen Witterungseinflüsse und Schädlinge zu machen. Dazu zählen lackierte, beschichtete oder speziell imprägnierte Holzprodukte, die aufgrund der chemischen Behandlung eine besondere Entsorgung erfordern.
Was gehört dazu
- Außentüren
- Fensterrahmen
- Gartenmöbel aus Holz
- Gartenzäune, Holzterrassen
- Druckimprägniertes Holz
- Stark lackiertes Holz
Was gehört nicht dazu
- A1–A3 Holz (nicht vermischen)
- Restmüll oder Mischabfall
Hinweis: A4 Holz darf nicht mit A1–A3 Holz vermischt werden, da es nicht recycelbar ist. Es gehört auch nicht in den Rest- oder Mischabfall, sondern muss separat entsorgt werden.
Weitere Abfallarten
Alle Kategorien, die bei einer Haushaltsauflösung anfallen können.