FAQ · Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Entrümpelung – direkt beantwortet

Jede Entrümpelung ist anders und wirft Fragen auf – über Ablauf, Kosten, rechtliche Grundlagen und praktische Details. Hier finden Sie klare Antworten, ohne Umwege.

Ablauf & Kosten

Wie eine Entrümpelung funktioniert, was sie kostet und wie schnell wir sind.

Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach einer kostenlosen Besichtigung. Er hängt ab von Menge, Etage, Aufwand und Entsorgungsarten. Verwertbare Gegenstände rechnen wir direkt an – das senkt Ihre Kosten. Sie zahlen einen festen Preis, keine Überraschungen. Eine Übersicht typischer Preisspannen finden Sie auf unserer Kostenseite.

Sie rufen uns an oder senden ein Foto. Wir geben Ihnen direkt eine erste Einschätzung. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot. Danach kümmern wir uns um alles – schnell, diskret und besenrein. Sie müssen nichts vorbereiten.

Ja, eine Besichtigung ist in der Regel kostenlos und unverbindlich. Der Zweck besteht darin, den genauen Umfang der Entrümpelung zu beurteilen, die Abfallarten zu identifizieren und alle relevanten Details zu besprechen. Eine exakte Preiseinschätzung erfordert die Besichtigung vor Ort, da Faktoren wie Menge und Zugangssituation variieren. Es wird ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Festpreisangebot erstellt – für Entrümpelungen bis 30 km um Wiesbaden, klar und ohne Überraschungen.

Die Dauer variiert je nach Umfang. Kleinere Projekte dauern oft nur einen Tag, während größere Vorhaben mehrere Tage erfordern können. Eine Vorbesichtigung hilft, den Zeitrahmen exakt festzulegen.

Die Besichtigung ist oft innerhalb von 24–48 Stunden möglich. Die Räumung selbst planen wir je nach Auftragslage – bei Zeitdruck finden wir fast immer eine kurzfristige Lösung. Rufen Sie uns an.

Wir bieten kurzfristige Termine und finden auch bei Zeitdruck eine Lösung. In vielen Fällen können wir innerhalb weniger Tage starten. Rufen Sie uns einfach an – wir prüfen sofort, was möglich ist.

Ja. Verwertbare Gegenstände wie funktionierende Elektrogeräte oder Flohmarkttaugliches rechnen wir direkt an – das senkt Ihren Preis. Wie viel angerechnet werden kann, klären wir bei der Besichtigung.

Wir bieten eine Wertanrechnung für funktionsfähige Elektrogeräte und brauchbare Gegenstände an, die für den Flohmarkt geeignet sind. Für Möbel und sperrige Gegenstände gilt das in der Regel nicht. Mehr Details finden Sie auf unserer Wertanrechnung-Seite.

Leistungen & Team

Was wir entsorgen, wie wir arbeiten und was unsere Leistung umfasst.

Entrümpelung bedeutet das Entfernen unbrauchbarer Gegenstände aus Räumen oder Haushalten, oft bei Umzügen, Todesfällen oder Frühjahrsputz. Dabei werden nicht mehr benötigte Dinge ausgeräumt, recycelt oder entsorgt, um Platz zu schaffen und Ordnung herzustellen.

Eine Entrümpelungsfirma plant und erledigt die Räumung von Wohnungen, Häusern oder Firmen. Sie übernimmt die Demontage, Rückbauarbeiten, Transport, die fachgerechte Trennung, umweltfreundliche Entsorgung und Recycling – effizient und gesetzeskonform, auch bei speziellen Abfallarten.

Eine Haushaltsauflösung umfasst die vollständige Auflösung eines Haushalts, oft bei Umzügen oder Todesfällen. Dabei werden persönliche Dinge gesichert, verwertbare Gegenstände auf Wunsch angerechnet, der Rest fachgerecht entsorgt und die Räume besenrein übergeben. Häufig geht das mit einer Entrümpelung Hand in Hand, um eine geordnete Übergabe zu gewährleisten.

Eine Entrümpelung umfasst Lohnkosten für Demontage und Abfalltrennung, Transport und Entsorgung – also eine effiziente Komplettlösung für eine besenreine Übergabe. Auf Wunsch auch Zusatzleistungen wie Reinigung oder Renovierungsvorbereitungen.

Alles, was Sie nicht mehr brauchen: Möbel, Hausrat, Elektrogeräte, Sperrmüll, Sondermüll. Auch bei Messie-Wohnungen oder nach einem Todesfall – wir kennen jede Situation und arbeiten diskret.

Wir trennen Abfälle fachgerecht, recyceln was verwertbar ist und entsorgen Sondermüll bei zertifizierten Betrieben. Umweltbewusst und gesetzeskonform – und was sich anrechnen lässt, senkt Ihren Preis.

Unsere eigenen Mitarbeiter – keine Subunternehmer, kein Wechsel der Ansprechpartner. Sie haben von Anfang bis Ende direkten Kontakt zu uns. Das gewährleistet Diskretion, Zuverlässigkeit und eine gleichbleibende Qualität.

Ja. Sensible Dokumente vernichten wir über einen zertifizierten Partner datenschutzkonform (DSGVO). So ist sichergestellt, dass vertrauliche Unterlagen sicher und nachweisbar entsorgt werden.

Eine eigene Einlagerung oder Lagerboxen bieten wir nicht an. Was wir tun: Persönliche oder noch unklare Gegenstände sichern wir bei der Räumung und stimmen mit Ihnen ab, was bleibt und was entsorgt wird. Für eine längerfristige Lagerung wenden Sie sich am besten an einen Self-Storage-Anbieter.

Ja, auf Wunsch organisieren wir die Halteverbotszone für Sie – die Einrichtung läuft über einen spezialisierten Dienstleister. Gerade in dicht geparkten Wiesbadener Straßen erleichtert das den Transport und vermeidet Wartezeiten.

Auf Google, Facebook, Instagram und anderen Portalen finden Sie echte Bewertungen von Kunden. Wir stehen für Transparenz – schauen Sie sich gerne an, was andere über unsere Arbeit sagen.

Vorbereitung & Anwesenheit

Was Sie vorab wissen und tun müssen – und was wir selbstständig übernehmen.

Sie müssen nicht zwingend anwesend sein. Klare Absprachen vorab genügen. Wir übernehmen den Prozess diskret und zuverlässig gemäß der Vorabsprache mit Ihnen. Es genügt, wenn Sie uns den Zugang zur Wohnung ermöglichen.

Ja. Nach klarer Absprache übernehmen wir alles selbstständig und informieren Sie nach Abschluss. Viele Kunden nutzen diese Möglichkeit – besonders bei Todesfällen oder wenn Sie nicht vor Ort sein können. Sie müssen nur den Zugang zur Wohnung ermöglichen.

Vor einer Entrümpelung sollten Sie persönliche Gegenstände, die Sie behalten möchten, aussortieren und sichern. Klären Sie im Voraus, welche Gegenstände entsorgt, recycelt oder verkauft werden sollen. Eine Liste oder Markierung hilft, den Prozess zu beschleunigen.

Todesfall & Rechtliches

Kostenträger, Zutrittsrecht, steuerliche Absetzbarkeit und Erbschaftsfragen.

Nach einem Todesfall müssen Wohnung und Hausrat oft schnell geräumt werden – während Sie gleichzeitig trauern. Wir übernehmen das respektvoll und diskret. Persönliche Dokumente und Erinnerungsstücke werden sorgfältig gesichert. Sie müssen nicht anwesend sein und können sich auf uns verlassen.

Grundsätzlich tragen die Erben bzw. die Erbengemeinschaft die Kosten, weil sie mit dem Erbe auch dessen Pflichten übernehmen. Schlagen alle Erben aus, fällt der Nachlass an den Staat (Fiskus) – dieser haftet allerdings nur bis zur Höhe des Nachlasswerts. Reicht der Nachlass nicht aus, bleibt der Vermieter in der Praxis oft auf den Räumungskosten sitzen. Die genaue Haftung hängt vom Einzelfall ab; im Zweifel klären Sie das mit einer rechtlichen Beratung.

Mit dem Tod gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis auf die Erben über (§ 1922 BGB) – sie dürfen die Wohnung betreten und müssen sie räumen. Lebten enge Angehörige wie Ehe- oder Lebenspartner mit im Haushalt, können sie das Mietverhältnis nach § 563 BGB fortsetzen und treten an die Stelle des Verstorbenen. Ohne Erbschein oder Vollmacht sollten Sie vorab mit dem Vermieter und gegebenenfalls dem Nachlassgericht klären, wer zutritts- und entscheidungsberechtigt ist. Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Das hängt vom Einzelfall ab. Für Privatpersonen lassen sich unter Umständen die reinen Arbeitskosten – nicht Entsorgung und Material – als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen: bis zu 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Arbeiten in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden und Sie per Überweisung zahlen. Bei einer kompletten Haushaltsauflösung, etwa nach Umzug oder Todesfall, erkennt das Finanzamt die Kosten dagegen oft nicht an. Für Vermieter sind sie in der Regel Werbungskosten, für Unternehmen Betriebsausgaben. Wir stellen Ihnen eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten aus – die steuerliche Bewertung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Mehr dazu im Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit.

In bestimmten Fällen ja – etwa wenn eine Räumung über das Sozialamt, eine gesetzliche Betreuung oder die Kommune veranlasst wird. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet die jeweilige Stelle im Einzelfall. Wir stellen die dafür nötigen Unterlagen – ein schriftliches Angebot und eine nachvollziehbare Rechnung – gerne bereit.

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