Ihre Fragen zur Entrümpelung – direkt beantwortet
Jede Entrümpelung ist anders und wirft Fragen auf – über Ablauf, Kosten, rechtliche Grundlagen und praktische Details. Hier finden Sie klare Antworten, ohne Umwege.
Ablauf & Kosten
Wie eine Entrümpelung funktioniert, was sie kostet und wie schnell wir sind.
Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach einer kostenlosen Besichtigung. Er hängt ab von Menge, Etage, Aufwand und Entsorgungsarten. Verwertbare Gegenstände rechnen wir direkt an – das senkt Ihre Kosten. Sie zahlen einen festen Preis, keine Überraschungen.
Sie rufen uns an oder senden ein Foto. Wir geben Ihnen direkt eine erste Einschätzung. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot. Danach kümmern wir uns um alles – schnell, diskret und besenrein. Sie müssen nichts vorbereiten.
Ja, eine Besichtigung ist in der Regel kostenlos und unverbindlich. Der Zweck besteht darin, den genauen Umfang der Entrümpelung zu beurteilen, die Abfallarten zu identifizieren und alle relevanten Details zu besprechen. Eine exakte Preiseinschätzung erfordert die Besichtigung vor Ort, da Faktoren wie Menge und Zugangssituation variieren. Es wird ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Festpreisangebot erstellt – für Entrümpelungen bis 30 km um Wiesbaden, klar und ohne Überraschungen.
Die Dauer variiert je nach Umfang. Kleinere Projekte dauern oft nur einen Tag, während größere Vorhaben mehrere Tage erfordern können. Eine Vorbesichtigung hilft, den Zeitrahmen exakt festzulegen.
Die Besichtigung ist oft innerhalb von 24–48 Stunden möglich. Die Räumung selbst planen wir je nach Auftragslage – bei Zeitdruck finden wir fast immer eine kurzfristige Lösung. Rufen Sie uns an.
Wir bieten kurzfristige Termine und finden auch bei Zeitdruck eine Lösung. In vielen Fällen können wir innerhalb weniger Tage starten. Rufen Sie uns einfach an – wir prüfen sofort, was möglich ist.
Ja. Verwertbare Gegenstände wie funktionierende Elektrogeräte oder Flohmarkttaugliches rechnen wir direkt an – das senkt Ihren Preis. Wie viel angerechnet werden kann, klären wir bei der Besichtigung.
Wir bieten eine Wertanrechnung für funktionsfähige Elektrogeräte und brauchbare Gegenstände an, die für den Flohmarkt geeignet sind. Für Möbel und sperrige Gegenstände gilt das in der Regel nicht. Mehr Details finden Sie in unserer Wertanrechnung-Übersicht.
Leistungen & Team
Was wir entsorgen, wie wir arbeiten und was unsere Leistung umfasst.
Entrümpelung bedeutet das Entfernen unbrauchbarer Gegenstände aus Räumen oder Haushalten, oft bei Umzügen, Todesfällen oder Frühjahrsputz. Dabei werden nicht mehr benötigte Dinge ausgeräumt, recycelt oder entsorgt, um Platz zu schaffen und Ordnung herzustellen.
Eine Entrümpelungsfirma plant und erledigt die Räumung von Wohnungen, Häusern oder Firmen. Sie übernimmt die Demontage, Rückbauarbeiten, Transport, die fachgerechte Trennung, umweltfreundliche Entsorgung und Recycling – effizient und gesetzeskonform, auch bei speziellen Abfallarten.
Eine Haushaltsauflösung umfasst die vollständige Auflösung eines Haushalts, oft bei Umzügen oder Todesfällen. Dabei werden wertvolle Gegenstände verkauft, defekte entsorgt und Räume besenrein übergeben. Häufig ist dies mit einer Entrümpelung verbunden, um eine geordnete Übergabe zu gewährleisten.
Eine Entrümpelung umfasst Lohnkosten für Demontage und Abfalltrennung, Transport und Entsorgung – also eine effiziente Komplettlösung für eine besenreine Übergabe. Auf Wunsch auch Zusatzleistungen wie Reinigung oder Renovierungsvorbereitungen.
Alles, was Sie nicht mehr brauchen: Möbel, Hausrat, Elektrogeräte, Sperrmüll, Sondermüll. Auch bei Messie-Wohnungen oder nach einem Todesfall – wir kennen jede Situation und arbeiten diskret.
Wir trennen Abfälle fachgerecht, recyceln was verwertbar ist und entsorgen Sondermüll bei zertifizierten Betrieben. Umweltbewusst und gesetzeskonform – und was sich anrechnen lässt, senkt Ihren Preis.
Unsere eigenen Mitarbeiter – keine Subunternehmer, kein Wechsel der Ansprechpartner. Sie haben von Anfang bis Ende direkten Kontakt zu uns. Das gewährleistet Diskretion, Zuverlässigkeit und eine gleichbleibende Qualität.
Ja, wir bieten eine fachgerechte Aktenvernichtung an, die den geltenden Datenschutzrichtlinien entspricht. Dadurch stellen wir sicher, dass sensible Dokumente sicher und vertraulich entsorgt werden.
Ja, falls Sie bestimmte Gegenstände zwischenlagern möchten, bieten wir Lösungen wie Lagerboxen oder Self-Storage an. Dadurch haben Sie Zeit, sich in Ruhe zu entscheiden, was mit den Gegenständen geschehen soll.
Ja, auf Wunsch richten wir Halteverbotszonen ein, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Das ist besonders in Wiesbaden notwendig, um den Transport zu erleichtern und Wartezeiten zu vermeiden.
Auf Google, Facebook, Instagram und anderen Portalen finden Sie echte Bewertungen von Kunden. Wir stehen für Transparenz – schauen Sie sich gerne an, was andere über unsere Arbeit sagen.
Vorbereitung & Anwesenheit
Was Sie vorab wissen und tun müssen – und was wir selbstständig übernehmen.
Sie müssen nicht zwingend anwesend sein. Klare Absprachen vorab genügen. Wir übernehmen den Prozess diskret und zuverlässig gemäß der Vorabsprache mit Ihnen. Es genügt, wenn Sie uns den Zugang zur Wohnung ermöglichen.
Ja. Nach klarer Absprache übernehmen wir alles selbstständig und informieren Sie nach Abschluss. Viele Kunden nutzen diese Möglichkeit – besonders bei Todesfällen oder wenn Sie nicht vor Ort sein können. Sie müssen nur den Zugang zur Wohnung ermöglichen.
Vor einer Entrümpelung sollten Sie persönliche Gegenstände, die Sie behalten möchten, aussortieren und sichern. Klären Sie im Voraus, welche Gegenstände entsorgt, recycelt oder verkauft werden sollen. Eine Liste oder Markierung hilft, den Prozess zu beschleunigen.
Todesfall & Rechtliches
Kostenträger, Zutrittsrecht, steuerliche Absetzbarkeit und Erbschaftsfragen.
Nach einem Todesfall müssen Wohnung und Hausrat oft schnell geräumt werden – während Sie gleichzeitig trauern. Wir übernehmen das respektvoll und diskret. Persönliche Dokumente und Erinnerungsstücke werden sorgfältig gesichert. Sie müssen nicht anwesend sein und können sich auf uns verlassen.
Bei einem Todesfall tragen die Erben oder die Erbengemeinschaft die Entrümpelungskosten. Gibt es keine Erben oder wird das Erbe ausgeschlagen, muss der Vermieter zahlen.
Wer die Wohnung eines Verstorbenen betreten darf, ist im BGB § 563 klar geregelt. Das Recht, die Wohnung zu betreten, sowie die Fortführung des Mietverhältnisses hängen von der Beziehung der betroffenen Personen zum Verstorbenen ab. In der Regel sind das enge Familienangehörige oder bevollmächtigte Erben.
Ja, die Kosten einer Entrümpelung sind steuerlich absetzbar. Sie können bis zu 20 % der Aufwendungen geltend machen, wenn sie unter 'haushaltsnahe Dienstleistungen' in Ihrer Steuererklärung aufgeführt werden. Der absetzbare Betrag ist auf 20.000 € begrenzt, also maximal 4.000 € Steuerersparnis. Dies gilt für private Haushalte – für Firmenauflösungen gelten gesonderte Regelungen.
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